Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 06.03.2018

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertrags-verhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäfts-beziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zurErfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen –auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.

 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Dienstleisters bekannt werden.

 

3.4 Der Auftraggeber sorgt für die vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers ausreichenden Information seiner Mitarbeiter und der gesetzlich vorgesehenen und gegebenenfalls eingerichteten Arbeitnehmervertretung.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Auftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslichfür vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durcheine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftraggebers –insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes –gegenüber Dritten.

 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden –ausgenommen für Personenschäden -nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer bei gezogene Dritte zurückgehen.

 

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs-und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2 Des weiterenverpflichtetsich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegen-heitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsver-hältnisses hinaus.

 

9.5 Der Auftragnehmer wird berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, hierfür sämtliche erforderlichen Massnahmen,insbesonderejene im Sinne des Datenschutzgesetzes, zu treffen.Löschungen oder Übertragen von Daten werden auf Wunsch umgehend vorgenommen.

 

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes bzw. bei Ausbildungen vorab erhält der Auftragnehmer einHonorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

 

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten,etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungenauch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,-wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder-wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder-wenn der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

-wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
-wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
-wenn der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

13. Stornierungen

Bei von Kundengewünschten Änderungen von erfolgten Beauftragungen und deren Vorausbezahlung ist Viable Projects GmbH berechtigt, folgende Stornoabgeltungen des Gesamtbetrags zu berechnen:

  • 4 Wochen vor Einsatzbeginn: 50%
  • 2 Wochen vor Einsatzbeginn: 100%

Etwaige voraus erworbene Handbücher oder fachspezifische Lektüre werden nicht rückabgewickelt.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Ort des Unternehmens desAuftragnehmers zuständig.

Rico Römer, Sanae Barmou | best-practice innovations GmbH
Rico Römer, Sanae Barmou | best-practice innovations GmbH

Als IT-Berater ist es ein zentraler Bestandteil des Arbeitslebens sich stetig weiterzubilden und die verschiedensten Schulungen zu durchlaufen. Entsprechend können wir die Schulungen von Dieter Strasser jedem nur ans Herz legen. Er brennt für die Schulungsinhalte, welche er anbietet und begeistert damit seine Teilnehmer. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen in den Themen schüttelt er die praxisbezogenen Beispiele nur so aus dem Ärmel. Des Weiteren hat uns Herr Strasser viele praxisbezogene Übungen machen lassen, so dass wir ein intensiven Einblick in die Aufgaben eines Business Analysten haben durften. Wir konnten dadurch vieles mitnehmen.

Selten wurde bereits vor der Schulung so intensiv auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen, als Dieter Strasser dies bei uns getan hat. Zudem gab er Empfehlungen, wie die Schulung aufzusplitten ist, damit man nicht von den ganzen Informationen überladen wurde und sich möglichst viel behalten konnte. Entsprechend bleibt zu sagen, dass wir gerne wieder Schulungen bei ihm machen wollen.

Katja Behrschmidt | Behrschmidt Consulting
Katja Behrschmidt | Behrschmidt Consulting

Als selbständige Unternehmensberaterin ist es für meine Kunden und mich besonders wichtig, als Basis meiner Methoden-Kompetenz professionelle Trainings einzusetzen. An Dieter Strasser schätze ich besonders nicht nur sein tiefes Experten Wissen, sondern auch die didaktischen Fähigkeiten, dieses Wissen zu vermitteln. Dies tut er mit einer hohen Wertschätzung für den Inhalt, mit tiefem Respekt für die Teilnehmer*innen als auch mit einer wunderbaren Prise an Charme & Humor. Herr Strasser lebt seine Werte und ist dabei absolut authentisch. Aus diesem Grund habe ich ihn bereits in der Vergangenheit auch erfolgreich bei Geschäftspartnern empfohlen.

Tobias De Marco | CHG-MERIDIAN AG
Tobias De Marco | CHG-MERIDIAN AG

Ich wollte mich nochmal für die tollen Schulungsinhalte und die Schulung bedanken. Es hat mir wirklich viel Spaß gemacht und ich habe viele neue Punkte mitgenommen (obwohl ich mich schon für einigermaßen „kanbanerfahren“ gehalten hab 😊). Ich hoffe das ich auch einige Punkte für mein Team umsetzen kann.

Michael Heisler | CHG-MERIDIAN AG
Michael Heisler | CHG-MERIDIAN AG

- DANKE für die tolle Begleitung
- DANKE für die offenen wenngleich auch manchmal kontroversen Diskussionen
- DANKE für manche neue Idee und manches bisher nicht bekannte Tool (z.B. Miro-Board, Kanban-Simulation,…)

Daniel Heinrich, Unternehmer & Entwickler, code-work UG
Daniel Heinrich, Unternehmer & Entwickler, code-work UG

Auch als kleines Unternehmen ist regelmäßige Schulung für uns sehr wichtig. In unserer täglichen Arbeit finden die Methoden des agilen Business Analysten zur Klärung der Anforderungen, agiles Projektmanagement zur Umsetzung und seit Neuestem Kanban sowie Personal Kanban mannigfache Anwendung. Die vielen praktischen Tipps aus dem Training und Coaching unterstützen uns enorm. Auch das Online-Training war super und extrem gut vorbereitet, mit dem gemeinsamen Bord und den einzelnen Sessions.

Christoph Kofler, gepardec IT Services GmbH
Christoph Kofler, gepardec IT Services GmbH

Als "Flow Master" (aka Projektmanager) sind die Trainings von Dieter Strasser ein wahrer Goldschatz den ich Stück für Stück hebe. Der persönliche Austausch auf Augenhöhe beflügelt uns gegenseitig und man merkt die Begeisterung und Leidenschaft, mit der er die Inhalte vermittelt. Nach jedem Training denke ich mir: "warum habe ich das nicht schon vor 10 Jahren gelernt?". Das ist wohl das wahre Kompliment - die Trainings sind 100% praxisrelevant.

Grünplan GmbH, Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Landschaftspflege
Grünplan GmbH, Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Landschaftspflege

Durch die Einführung unseres Portfoliomanagement für Wissensarbeit auf Basis Kanban und gezielter Retrospektiven hat uns Dieter Strasser eine neue Basis für Innovationen erkennen lassen.
Die seitdem wöchentlich am Freitag durchgeführte Aktualisierung des Status bietet uns Rückblick auf den aktuellen Projektstand, wie auch die Vorschau auf die Tätigkeiten der kommenden Woche und passt so perfekt zu unseren Anforderungen.

Judith Stemerdink-Herret, JuSt-Her e.U. Unternehmensberatung
Judith Stemerdink-Herret, JuSt-Her e.U. Unternehmensberatung

Dieter Strasser ist ein ausgezeichneter Trainer mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und didaktisch geschickten Mitteln. Das theoretische Wissen von "Facilitation Foundation" ist eine hilfreiche Basis um Prozesse mit Gruppen strukturierter zu verstehen und auch einige Methoden praktisch kennenzulernen. Gemeinsam mit den Teilnehmer*innen konnte ich mein Methodenwissen mit Varianten und nützlichen Praxistipps erweitern. Die dreistündigen Übungseinheiten haben den Online Kurs für mich sehr angenehm gemacht. Als selbständige Beraterin in Organisations- und Projektentwicklung ergänzt dieser Kurs meine Kompetenz in der Klärung der Anforderungen und in effektiver Gruppenarbeit.
Vielen Dank für das sehr interessante Training mit Herz und Verstand, das ich sehr gerne weiterempfehle!

Lerchertrain® - Mag. Lercher & Partner GesbR.
Lerchertrain® - Mag. Lercher & Partner GesbR.

Dieter Strasser hat uns in ganz vielerlei Hinsicht beeinflusst und zum Nachdenken angeregt. Mit seinen Fragen, Beispielen und Erklärungen hat er uns beim Aufbau unseres ganz eigenen Kanban Systems und einem geeigneten Arbeitsrahmen großartig unterstützt. Wir haben in seinen kurzweiligen online Trainings viel gelacht und noch viel mehr gelernt. Danke, dass du deine große Erfahrung mit uns geteilt und immer wieder mit unserer praktischen Arbeit verglichen hast. Dadurch war es uns als Team sehr rasch möglich, einen gemeinsamen Tätigkeitsrahmen zu entwickeln und zu implementieren. In den vielen Übungen und anhand der unzähligen Beispielen war es für uns als Team sehr gut möglich die vorgestellten und erlernten Inhalte in unser Daily Business zu übertragen.
Vielen Dank – Team Lerchertrain®.

Dipl.-Kfm. Clemens Baumsteiger Geschäftsführer SoftVisor GmbH
Dipl.-Kfm. Clemens Baumsteiger Geschäftsführer SoftVisor GmbH

Es ist Dir gelungen, mein fragmentarisches Wissen (und irrigen Vorstellungen) in meinem Kopf zu einem stimmigen Ganzen zu konsolidieren. Und das kurzweilig und mit Spaßfaktor.

Brigitte Seidl, Projektmanagerin, IT Solutions AT Spardat GmbH
Brigitte Seidl, Projektmanagerin, IT Solutions AT Spardat GmbH

Ich war sehr positiv überrascht ob der Vielzahl an unterschiedlichen Methoden, die es unter dem Begriff Facilitation gibt. Auch wenn ich viele davon schon gekannt habe, konnte ich einige neue kennen lernen und die bereits bekannten noch vertiefen. Die zahlreichen Übungseinheiten haben den Kurs sehr kurzweilig und vor allem sehr praxisnah gemacht. Ich nehme mir vieles mit, das uns auf unserem Weg in die Agilität sehr hilfreich sein wird.

previous arrow
next arrow

Akkreditierungen

■ AgileBA® is a registered trademark of Agile Business Consortium Limited. All rights reserved. ■ The APMG International AgileBA and Swirl Device logo is a trademark of The APM Group Limited, used under permission of The APM Group Limited. All rights reserved. ■ AgilePM® is a registered trademark of Agile Business Consortium Limited. All rights reserved. ■ The APMG International AgilePM and Swirl Device logo is a trademark of The APM Group Limited, used under permission of The APM Group Limited. All rights reserved. ■ APMG International Facilitation™ is a trademark of The APM Group Limited. All rights reserved. ■ The APMG International Facilitation and Swirl Device logo is a trademark of The APM Group Limited, used under permission of The APM Group Limited. All rights reserved. ■ OBM Foundation™ is a trademark of OBM Dynamics BV. All rights reserved. ■ The OBM Foundation logo is a trademark of OBM Dynamics. All rights reserved. ■ Kanban® is a registered trademark of David Anderson and Mauvius Group. ■ Personal Kanban® is a registered trademark of Jim Benson and Tonianne DeMaria Barry. ■ The Phoenix Project™ is a registered trademark of GamingWorks.

linkedin    linkedin    youtube